STADT NEUSS
NEUGESTALTUNG
BAHNHOFSUMFELD

Ausblick aufs Jahr 2025

Im Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung und Mobilität wurde am 20.11.24 beschlossen, die Neugestaltung des Stadt- und Spielplatzes „Weißenberger Weg/Römerstraße“ und des Spielplatzes „Jaegersstraße“ sowie des Quartiersplatzes „Kurze Straße“ zur baulichen Umsetzung zu vergeben.

Die Baumaßnahmen sollen in Abhängigkeit von der Witterung voraussichtlich ab Januar 2025 beginnen. Ziel ist die funktionale und gestalterische Aufwertung dieser Bereiche unter Berücksichtigung der Aspekte Aufenthaltsqualität, Klimaschutz-/Klimaanpassung und Barrierefreiheit. Die Unterlagen zur Planung können Sie im Ratsinformationssystem unter der folgenden Adresse einsehen:
https://ris-neuss.itk-rheinland.de/sessionnetneubi/to0050.asp?__ktonr=200577

Für das ISEK insgesamt wurden bereits im Oktober 2023 Städtebaufördermittel für die Jahre 2024ff. für alle noch nicht beantragten, aber weiterhin vorgesehenen Teilmaßnahmen des ISEK Bahnhofsumfeld angemeldet. Dies war erforderlich, da das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Städtebauförderrichtlinie aus dem Jahr 2008 auf 2023 aktualisiert hat. Aus Budgetgründen könnte der Fördergeber im Förderjahr 2024 aber keine Förderzusage geben.

Daher wurde Ende September 2024 ein neuer „Erstantrag“ über alle noch ausstehenden Teilmaßnahmen mit einsprechenden Kostenansätzen und Umsetzungszeiträumen gestellt. Zum Erstantrag gehören wieder 3 Teilmaßnahmen des Förderprogramms „Schöner ankommen in NRW“, die ebenfalls über die Städtebauförderung finanziert werden. Der Erstantrag enthält somit folgende 9 Teilmaßnahmen:

„ISEK Bahnhofsumfeld“

1.) Stadtteilverbindung „Weißenberger Weg“

2.) 5. Bauabschnitt des Freiraumkonzeptes „Grüne Furth“: Freiraumentwicklung auf dem ehem. Bauer & Schaurte-Gelände

3.) Umgestaltung des Straßenraums Further Straße (Anteil Städtebauförderung an Gesamtmaßnahme für Gehweg, Radweg, Grünflächen)

4.) Nachnutzung und Erhalt der industriellen Relikte „Kathedrale & Sheddach-Halle“, hier: umfassende bauliche Sanierung/Ertüchtigung zum dauerhaften Erhalt

5.) Nachnutzung und Erhalt der industriellen Relikte „Kesselhaus“, hier: Erhalt des stadtbildprägenden Erscheinungsbilds

6.) Projektsteuerung – Begleitung für die Umsetzung des ISEKs (2. Tranche)

„Schöner Ankommen in NRW“

7.) Städtebauliche, energetische Sanierung und Aufwertung des Empfangsgebäudes Bahnhof Neuss

8.) Städtebaulicher Mehraufwand für die Fassade/ Gebäudehülle einer neuen Radstation

9.) Neugestaltung des Vorplatzes „Mitte“ (vor der Radstation)

Konkret für das Förderjahr 2025 beantragt wurden Städtebaufördermittel für die Erstellung von Planungsleistungen für die Teilmaßnahmen mit den Nummern 1., 2., 3. und 7. (anteilig rd. 10%). Von den dafür entstehenden Ausgaben i.H.v. rd. 1.550.000 € könnten bei einer Bewilligung 70%, d.h. rd. 1.085.000 €, durch Bund und Land gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Neuss von 30% beträgt dann rd. 465.000 €.

STADT NEUSS  –  Der Bürgermeister
Amt für Stadtplanung
Abteilung 61.2 Stadtgestaltung
Michaelstr. 50
41460 Neuss
Eingang 5

Tim Völlmer
Telefon: +49 2131 90 6103
E-Mail: tim.voellmer@stadt.neuss.de

Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH
Sebastian Horstkötter
Büro Düsseldorf

Telefon: +49 211 56002 21
E-Mail: sebastian.horstkoetter@dsk-gmbh.de

http://www.dsk-gmbh.de

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