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  1. Mittlerweile wird viel darüber gesprochen dass eine Abstand von überholende Kraftfahrtzeuge zu Radfahrenden mindestens 1,50 meter sein soll. Die hier gewählte Lösung mit separaten Abbiegespur für Radfahrenden ist in der ERA 2006 zu finden. ABER: es wird hiermit suggeriert das Kraftfahrzeuge auf beiden Seiten an den Radfahrenden vorbei fahren können. Dabei ist gleich zweimal die 1,50 meter Abstand nicht einzuhalten. Viele Radfahrenden werden sich dabei unsicher fühlen. Ich möchte vorschlagen das Radfahrenden gleichberechtigt die gleiche Abbiegespur benutzen, welche dann auch entsprechend markiert wird. Und ganz vorne am Abbiegespur eine rot markierte Aufstellfläche für Radfahrenden.

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