Die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds geht 2024 mit konkreten baulichen Maßnahmen weiter!
Ab Sommer sollen der Stadt- und Spielplatz „Weißenberger Weg/Römerstraße“ und der Spielplatz „Jägerstraße“ einschl. des „Quartiersplatzes Jägerstraße“ neugestaltet werden. Ziel ist die funktionale und gestalterische Aufwertung dieser Bereiche unter Berücksichtigung der Aspekte Aufenthaltsqualität, Klimaschutz-/Klimaanpassung und Barrierefreiheit. Dazu wurden die weiteren Planungsleistungen (ab Leistungsphase 4) vergeben. Über die weiteren Schritte werden wir Sie selbstverständlich informieren!
Gleichzeitig wurden Ende Oktober 2023 Städtebaufördermittel für 2024ff. angemeldet. Aufgrund einer Novellierung der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen musste für alle noch nicht beantragten, aber weiterhin vorgesehenen Teilmaßnahmen des ISEK Bahnhofsumfeld ein sogenannter „Erstantrag“ beim Fördergeber eingereicht werden, in dem Umsetzungszeiträume und Kosten für alle Maßnahmen dargestellt sind. Zum Erstantrag gehören auch 3 Teilmaßnahmen des Förderprogramms „Schöner ankommen in NRW“, die ebenfalls über die Städtebauförderung finanziert werden. Der Erstantrag enthält somit folgende 9 Teilmaßnahmen:
„ISEK Bahnhofsumfeld“
1.) Stadtteilverbindung „Weißenberger Weg“
2.) 5. Bauabschnitt des Freiraumkonzeptes „Grüne Furth“: Freiraumentwicklung auf dem ehem. Bauer & Schaurte-Gelände
3.) Aufwertung der Unterführungen Further Straße und Salzstraße für alle Verkehrsteilnehmenden, hier: Salzstraße
4.) Umgestaltung des Straßenraums Further Straße (Anteil Städtebauförderung an Gesamtmaßnahme für Gehweg, Radweg, Grünflächen)
5.) Nachnutzung und Erhalt der industriellen Relikte „Kathedrale & Sheddach-Halle“, hier: umfassende bauliche Sanierung/Ertüchtigung zum dauerhaften Erhalt
6.) Nachnutzung und Erhalt der industriellen Relikte „Kesselhaus“, hier: umfassende bauliche Sanierung/Ertüchtigung zum dauerhaften Erhalt
„Schöner Ankommen in NRW“
7.) Städtebauliche, energetische Sanierung und Aufwertung des Empfangsgebäudes Bahnhof Neuss
8.) Städtebaulicher Mehraufwand für die Fassade/ Gebäudehülle einer neuen Radstation
9.) Neugestaltung des Vorplatzes „Mitte“ (vor der Radstation)
Den dazugehörigen Beschluss hat der Rat der Stadt Neuss am 15.12.2023 gefasst. Dieser kann unter der folgenden Adresse eingesehen werden:
https://ris-neuss.itk-rheinland.de/sessionnetneubi/vo0050.asp?__kvonr=26571
Konkret für das Förderjahr 2024 beantragt wurden Städtebaufördermittel für Erstellung der Planung der 3 Teilmaßnahmen 7.) – 9.) aus dem Förderprogramm „Schöner ankommen in NRW“ mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rd. 390.000 €. Bei einem Fördersatz von 70% für 2024 läge der Eigenanteil der Stadt Neuss bei rd. 120.000 €. Ziel ist es vor allem das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs bis zur Landesgartenschau 2026 möglichst umfassend aufzuwerten.
Foto oben: Spielplatz Jägerstraße (Stadt Neuss)